Ab sofort und bis zum 30.04.2021 können sich interessierte Jugendliche für das FSJ Pädagogik im Schuljahr 2021/2022 bewerben!
Alle Informationen zur aktuellen Lage bezüglich Corona-Virus werden auf dieser Seite stets aktualisiert. Bitte schauen sie mehrfach auf unsere Homepage, um auf dem neusten Stand zu bleiben. Wir bitten auch darum, auf telefonische Nachfragen zu verzichten - alles Wichtige wird hier erscheinen.
Vielen Dank, Schulleitung.
Sehr geehrte Eltern/Sorgeberechtigten,
bezugnehmend auf den Brief des Kultusministers vom 08.12.2020 geben wir folgende Informationen an Sie weiter:
„Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie konnten die Neuinfektionen nicht reduzieren. Deshalb werden auch im Schulbereich weitere Kontaktbeschränkungen notwendig. Dies dient dem gesamtgesellschaftlichen Anspruch, die Infektionen überall zu verringern.“
Aus diesem Grunde wurde seitens der sächsischen Landesregierung beschlossen, dass die häusliche Lernzeit bis 31.01.2021 fortgeführt wird. Im Anschluss daran gibt es 1 Woche Winterferien (01.02. bis 05.02.) und ab 08.02. wird es wahrscheinlich einen angepassten Präsenzunterricht geben. Die 2. Woche der Winterferien wird auf den 27.03. (Verlängerung der Osterferien) gelegt.
Die Schüler bekommen Lernaufgaben durch die Klassenlehrer bereitgestellt, die zu Hause bearbeitet werden sollen.
Für Schüler, deren Eltern / Personensorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen arbeiten, kann laut Vorgaben eine Notbetreuung für die Zeit vom 04.01. bis 29.01.2021 genehmigt werden.
Folgend finden Sie alle wichtigen und nötigen Dokumente:
Grundlage bildet die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 08.01.2021, die sie hier nachlesen können.
Notbetreuung, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind:
--> Anlage 1
mit den entsprechenden Berufen
--> Antrag / Formblatt zum Nachweis für Notbetreuung
Notbetreuung, wenn nur eine der Personensorgeberechtigten wie folgt beruflich tätig, und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten (Nachweis ist formlos erforderlich!) nicht abgesichert werden kann:
--> Anlage 2 mit den entsprechenden Berufen
--> Antrag / Formblatt zum Nachweis für Notbetreuung
Wenn Sie einen Antrag auf Notbetreuung stellen möchten, dann diesen bitte umgehend vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt in der Schule abgeben. Erst nach einer Bestätigung durch die Schulleitung ist die Aufnahme zur Notbetreuung möglich. Bis dahin werden auch Essensversorgung und Fahrdienste seitens der Schule generell abbestellt.
Des Weiteren gelten für die Schüler, die zur Notbetreuung zugelassen sind, die bekannten Regeln des Hygieneplanes der Schule !!!
Wir wünschen Ihnen und ihrer Familie alle Gute, Schulleitung.
Anbei erhalten Sie Informationen zu möglichen finanziellen Zuschüssen.
Nachfragen diesbezüglich erhalten Sie über unsere Schulsozialarbeiterin.
Weitere Informationen des Landesamtes für Schule und Bildung sowie der schulpsychologischen Beratungsstellen finden sie über die eingerichteten Links.