SCHULE THONBERG
  SCHULE THONBERG 

 

Alle Informationen zur aktuellen Lage bezüglich Corona-Virus werden auf dieser Seite stets aktualisiert. Bitte schauen sie mehrfach auf unsere Homepage, um auf dem neusten Stand zu bleiben. Wir bitten auch darum, auf telefonische Nachfragen zu verzichten - alles Wichtige wird hier erscheinen.

 

Vielen Dank, Schulleitung.

 

 

Zur Information an alle Eltern/Sorgeberechtigten

 

Mit Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023
und dem Wegfall der landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen zum
03.02.2023 entfällt die Pflicht zur Erstellung eines betrieblichen Hygiene-
plans zum Infektionsschutz hinsichtlich des Coronavirus. Damit wird der
Musterhygieneplan für Schulen vom 10.10.2022 aufgehoben.

Anbei erhalten Sie Informationen zu möglichen finanziellen Zuschüssen.

Nachfragen diesbezüglich erhalten Sie über unsere Schulsozialarbeiterin.

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Schule Thonberg
Schule mit dem Förderschwerpunkt

geistige Entwicklung d. Stadt Leipzig

Für eine genauere Betrachtung oder zur Routenplanung bitte auf die Karte klicken.

Geschützten Bereich betreten
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Einrichtung:

Schule Thonberg

Schule mit dem Förderschwerpunkt

geistige Entwicklung d. Stadt Leipzig


Curiestraße 3
04103 Leipzig

 

Telefon: 0341 / 26 82 08 5-11
Fax:      0341 / 26 82 08 5-15
Mail:     fs-thonberg@t-online.de

Öffnungszeiten: 07.15 bis 15.30 Uhr

Schulleiterin:        Sieglinde Heinrich
stellv. Schulleiter: Alexander Motz

 

Außenstelle Werkstufenklassen:

 

Mahlmannstraße 1-3

04107 Leipzig

 

Telefon: 0341 / 30 82 46 9-11

Mail: mahlmann@thonberg-schule.de

Öffnungszeiten: 07.30 bis 15.30 Uhr

 

Fachleiterin: Jördis Trautwein

 

Schulverwaltung:

Landesamt für Schule und Bildung

 

Nonnenstraße 17A

04229 Leipzig

 

Telefon: 0341 / 4945-50

Fax:      0341 / 4945-614

E-Mail:

poststelle-l@lasub.smk.sachsen.de

 

Schulträger:

Stadt Leipzig

Amt für Schule

 

04092 Leipzig

 

Telefon: 0341 / 123-0

E-Mail:  schule@leipzig.de

 

Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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